Allgemeine Teilnahmebedingungen für Spendenaktion „Jeder Cent zählt. Jetzt entscheidest du!“ der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG und den Spendenempfängern

Diese Spendenaktion wird von der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG, Rötelstraße 35, 74172 Neckarsulm (nachfolgend auch „Kaufland“ genannt) durchgeführt.

Allgemeines

Unter dem Motto „Jeder Cent zählt. Jetzt entscheidest du!“ hat Kaufland die Spendenaktion ins Leben gerufen. Ziel ist es, regionale gemeinnützige Organisationen durch gezielte Spendenmaßnahmen zu unterstützen.

Bei der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG gehen zahlreiche Anfragen von gemeinnützigen Organisationen ein. Die Spendenaktion soll dazu beitragen, Vorhaben regionaler Spendenempfänger zu verwirklichen, für die finanzielle Mittel benötigt werden. So können bei „Jeder Cent zählt. Jetzt entscheidest du!“ gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland teilnehmen. Die Organisationen werden je nach ihrer regionalen Verortung, den einzelnen Kaufland Filialen zugeordnet. Die Spenden werden über das bei Kaufland mögliche Aufrunden des Kaufpreises von bis zu 10 Cent an der Kasse und die Pfandbonspendenbox (bei Verfügbarkeit) gesammelt. Kaufland verdoppelt diese Spenden bis zu einer Gesamtsumme von 300.000 Euro.

Die Gewinnerorganisation wird über ein Kunden-Voting ermittelt. Pro Filiale wird jeweils eine Gewinnerorganisation ermittelt. Beim Einkauf in einer unserer Filialen erhält man beim Bezahlvorgang einen Flyer mit abgedrucktem QR-Code. Dieser fungiert als Stimmrecht und kann über eine von Kaufland bereitgestellte Microsite eingelöst werden. Die Organisation mit den meisten Stimmen in der Filiale erhält die Kundenspenden, die in dieser Filiale in den Monaten März und April 2025 getätigt wurden, als auch die Verdoppelung aus der Filiale („Spendensumme“).

Die Spendengelder werden von Kaufland an „Haus des Stiftens“ weitergeleitet und über diese filialgenau an die zugehörigen Spendenempfänger verteilt.

Für die Aktion stellt die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG den Spendenmechanismus Aufrunden in allen Filialen und die Pfandbonspendenbox nach Verfügbarkeit in Ihren Filialen zur Verfügung.

  1. Teilnahme

    1. Bei einer Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Der Teilnahmeschluss für die Spendenaktion ist am 30.04.2025. Bei der Spendenaktion nehmen alle eingereichten Stimmen teil, die spätestens um 23:59 Uhr deutscher Zeit abgeschickt wurden. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Abstimmung nicht mehr möglich. Zur Überprüfung und Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang des entsprechenden Datensatzes.
    3. Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
    4. Die Nutzung der Spendenplattform ist ohne Registrierung möglich.
    5. Der Teilnehmer hat pro Voting-Code ein Stimmrecht, dass er entweder über den abgedruckten QR-Code oder den numerischen Code auf der Seite einlösen kann. Das ausgewählte Projekt erhält eine Stimme.
    6. Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG behält sich das Recht vor, die gesamte Spendenaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Spendenaktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist. Durch Systemarbeiten kann der Zugriff auf die Spendenplattform eingeschränkt oder gesperrt sein (z. B. Sicherungs- oder Verarbeitungsläufe). Es besteht kein generelles Recht auf einen ständigen Zugriff. Die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Spenden.
    7. Für die Spendenaktionen stellt die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG eine Spendensumme von max. 300.000,00 Euro zur Verfügung. Aus diesem Budget werden am Ende des Projektzeitraums die Spenden verdoppelt.
    8. Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die zudem mindestens 18 Jahre alt ist.
  2. Ermittlung der Gewinner

    Die Teilnehmer werden automatisch entsprechend der Kaufland-Filiale, in der der Einkauf getätigt wurde, zugeordnet. Eine Änderung der Kaufland-Filiale, für die die Stimmabgabe erfolgen soll, ist möglich. Es besteht kein Anspruch der Teilnehmer auf Zuordnung zu einer bestimmten Filiale. Im Aktionszeitraum März und April 2025 wird durch die abgegebenen Stimmen der Kaufland-Kunden, pro Filiale ein Gewinnerprojekt bestimmt. Dieses erhält die gesammelten Kundenspenden der jeweiligen Filiale inklusive einer Verdoppelung.

    Für Filialen, die keinen Spendenempfänger zur Auswahl haben, wird der unterjährige Spendenpartner der Filiale begünstigt. Eine Stimmrechtabgabe in diesen Filialen ist nicht möglich, dieses kann jedoch für Projekte in anderen Filialen verwendet werden.

  3. Sonstige Bestimmungen

    1. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernehmen Kaufland und die beteiligten Agenturen keine Haftung.
    2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    3. Ausschließliches anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    4. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
    5. Diese Teilnahmebedingungen können von Kaufland jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.